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Endlich gibt es Cannabisblüten für die medizinische Verwendung in Schweizer Apotheken

2022 ändert das Betäubungsmittelgesetz. Ärztinnen und Ärzte dürfen Cannabis direkt verschreiben. Schon diese Änderung war für die Schweizer Cannabis-Patientinnen und Patienten ein wichtiger Schritt. Das nun aber Cannabisblüten vom Arzt verschrieben und in der Apotheke bezogen werden können, ist ein Meilenstein. Darauf haben die kranken Menschen in der Schweiz seit Jahrzehnten gewartet.

Die Gesetzesänderung fand am 1. August 2022 statt. Seit da versuchten nun die Betroffenen herauszufinden wie sie ein Rezept bekommen und sich Cannabis legal verschreiben lassen können. MEDCAN bekommt wöchentlich E-Mail-Anfragen von Menschen, die wissen wollen wie man die Illegalität verlassen kann. Das sind Personen, die Cannabis schon seit langer Zeit erfolgreich medizinisch anwenden und genau wissen, was sie brauchten. Leider konnte MEDCAN bis jetzt noch nicht helfen. Es ist schwierig – zum einen, weil es keine verschreibenden Ärztinnen und Ärzte gibt und zum anderen, weil bezahlbare Cannabis-Medikamente und Cannabisblüten nicht erhältlich waren. Das ändert sich nun aber endlich. Ab sofort kann man sich Cannabis in verschiedenen Einnahmeformen medizinisch verschreiben lassen und in Apotheken beziehen. Das ist erst an wenigen Orten möglich, dass wird sich jetzt aber schnell ändern. Sobald wir mehr Details haben, veröffentlicht MEDCAN alles Wissenswerte in den sozialen Medien und im Newsletter.

Erster Lichtblick am Dezember-Online-Patiententreff

Im Dezember nahm ein Mitglied teil, dessen Frau Cannabisblüten vom Arzt verschrieben bekommt. Das ist die erste Schweizer Patientin von der MEDCAN weiss, dass sie Cannabisblüten zum Verdampfen vom Arzt verschrieben bekommt. Laut den Worten unseres Mitglieds musste er zwar hartnäckig sein und dem Arzt mit allem helfen, aber am Schluss waren sie erfolgreich. Seine Frau hat jetzt ein Rezept und bekommt Cannabisblüten von Medropharm aus der Dr.-Noyer-Apotheke in Bern.

Mehrere Schweizer Produzenten kommen mit Cannabisblüten auf den Markt

Der Verein MEDCAN ist schon länger mit verschiedenen Schweizer Produzenten in Kontakt – unter anderem Medropharm und Cymphonia – und weiss, dass diese beiden Firmen mit ihren Lizenzen in den Startlöchern stehen und Cannabisblüten für die medizinische Verschreibung auf den Markt bringen werden. Mitte Dezember sind nun beide Produzenten mit Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit getreten und haben ihre «Cannabisblüten-Medikamente» angekündigt. Das ist ein Meilenstein und freut die Schweizer Patientinnen und Patienten sehr. Auch die Firma Pure hat angekündigt, Blüten für die medizinische Verschreibung anzubieten. 2023 wird sich nun also vieles ändern.

Schweizer Cannabisblüten für die medizinische Verschreibung

Aktuell sind die Blüten in den Apotheken noch aus dem Ausland importiert, dass haben uns beide Firmen bestätigt. Das wird sich aber schnell ändern. Laut eigenen Angaben hat Medropharm bereits mit der eigenen Produktion begonnen und Cymphonia startet Ende Januar. Für die Cannabis Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass sie bereits 2023 inländische Cannabisblüten aus der Apotheke bekommen werden. Das ist früher als erwartet. Die Firmen verlieren keine Zeit. So sollten 2023 verschiedene Schweizer Cannabissorten als Extrakte und Blüten erhältlich sein – das wünschen sich die Betroffenen schon lange. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. In Deutschland gibt es seit 2017 ein Medizinal-Cannabisgesetz, aber bis jetzt nur eine deutsche Firma die medizinische Cannabisblüten herstellt. Die restlichen Produkte werden importiert. Die deutsche Wirtschaft profitiert nicht.

Wie komme ich jetzt zu einem Rezept?

Dazu ist im Moment immer noch viel Eigeninitiative nötig. Sind Sie eine erfahrene Patientin oder ein erfahrener Patient, versuchen Sie herauszufinden, welche Cannabis-Medikamente vorhanden sind und welches Produkt für Sie wirksam sein könnte. Sprechen Sie schon vorab mit der Apotheke und informieren Sie sich über die Cannabis-Medikamente und Einnahmeformen. Danach sprechen Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf eine Cannabistherapie an. Sowohl die Hausärztin als auch der Spezialist darf nun Cannabis verschreiben und ist für die Auswahl der Einnahmeform und der Dosierung verantwortlich. Erklären Sie den medizinischen Bezugspersonen, wie Sie Cannabis bis anhin eingesetzt haben und wie Sie das jetzt mit legalen Produkten machen möchten. Werden Sie nicht ernst genommen, weisen Sie darauf hin, dass Cannabis nun legal verschrieben werden kann. Die Politik bestätigt mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes den medizinischen Nutzen. Es liegt nun an den Ärztinnen und Ärzten sich entsprechend weiter zu bilden. Verweisen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an die SGCM – Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, auch wenn Sie keine Erfahrung mit Cannabis haben. Bestehen Sie auf Ihr Recht, diese «Medikamentenoption» auszuprobieren.

Und wo finden Patientinnen und Patienten Informationen?

Im Moment besteht leider ein Informationsdefizit. Seit dem 1. August hat zwar das Gesetz geändert, aber die Ausbildungen der Ärztinnen und Ärzte in diesem Bereich ist noch nicht vorhanden. Auch wissen wir von Apothekerinnen und Apothekern, die gerne Cannabis-Medikamente verkaufen würden. Aber auch dort herrscht Unklarheit über das Vorgehen und die Verschreibung. Oft ist die Patientin oder der Patient die erfahrene Person oder man muss sich selber informieren und dann die Fachpersonen aufklären. Das muss sich ändern. Es ist nicht gern gesehen, wenn die behandelnde Person mehr weiß als die Fachpersonen. Das birgt Konfliktpotenzial und macht den Zugang für diese Personen oft noch schwerer. Die vom BAG geschätzten 100’000 Menschen in der Schweiz, die Cannabis bereits illegal medizinisch anwenden, sind genau diese erfahrenen Cannabisnutzer. Sie sind immer noch ratlos und wissen nicht, wie Sie zu einem Rezept und dadurch zu einem legalen Zugang kommen. Diese Problematik wurde nicht bedacht. Eine flächendeckende Ausbildung des medizinischen Fachpersonals ist also wichtig damit die Verschreibung einfacher wird, dass wird aber seine Zeit brauchen. Deswegen müssen sich die Betroffenen weiterhin zusammenschließen, sich gegenseitig helfen und sich weiterhin für die Anliegen der Cannabis-Patientinnen und Patienten einsetzen. Das wird sonst leider niemand tun.

Wichtig ist, dass weiterhin alle mithelfen

Das Cannabisverbot für die medizinische Anwendung ist nun aufgehoben und die Position als Patientenorganisation ändert sich. MEDCAN sieht seine Aufgabe nun darin, Informationen zu sammeln und diese den Betroffenen weiterzugeben. Cannabis-Medikamente, Apotheken und Ärztinnen und Ärzte, die bei der Verschreibung von Cannabis Medikamenten helfen, werden wir aufzulisten und den Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Je mehr Infos wir bekommen, desto besser. Hast du bereits ein Rezept oder möchtest du dir in den nächsten Wochen eines zulegen, dann teile uns bitte folgendes mit. Diese Informationen sind für eine andere Patientin oder für einen anderen Patienten interessant und können helfen:


  • Welches Cannabis-Medikament wird dir verschrieben?
  • Welche Dosierung wendest du an?
  • In welcher Apotheke beziehst du es?
  • Was kostet das Medikament (z.B. Preis pro Gramm Wirkstoff)?
  • Welche Diagnose hast du?
  • Welche Ärztin beziehungsweise welcher Arzt hat Dir bei der Verschreibung geholfen (sofern du den Namen weitergeben darfst)?
  • Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
  • Welche Krankenkassen hast du?