FAQs
Wissenswertes über die Cannabis-Verschreibung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur medizinische Cannabis-Verschreibung.
Hoffentlich können wir auch Ihre Fragen beantworten.
Ein Arztbesuch kostet in der Regel zwischen Fr. 85.– und Fr. 150.–. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen, insbesondere wenn Ihr Hausarzt Sie an einen Spezialisten überweist. Es ist ratsam, sich jedoch vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren, um sicherzustellen, dass die Kosten gedeckt sind.
Cannabisblüten: Die Preise liegen zwischen 10 und 20 Franken pro Gramm mit einem Durchschnitt von 12 bis 15 Franken.
Cannabisöle, -extrakte und andere Produkte: Die Kosten variieren je nach Produkttyp und Qualität und können von Apotheke zu Apotheke unterschiedlich sein. Für spezifische Preisinformationen empfehlen wir, direkt bei Ihrer Apotheke nachzufragen.
Unterstützung: Für persönlichen Austausch und Erfahrungsberichte andere Patient:innen besuchen Sie unseren Telegram-Kanal.
Ja, einige Apotheken bieten Lieferungen für Bestellungen, die vor 16:00 Uhr eingehen, bereits am nächsten Tag. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen Apotheken über die genauen Bestell- und Versandmodalitäten zu informieren.
Sie können sich einen Cannabis-Reisepass ausstellen lassen, der Ihnen eine 30-tägige Mitnahme innerhalb des Schengen-Raums ermöglicht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke nach weiteren Details.
Nein, Ihre medizinische Behandlung und Ihr Zustand sind vertraulich und geschützt durch das Recht auf medizinische Privatsphäre in der Schweiz.
Die Verschreibungsmenge variiert je nach individuellem Bedarf und ärztlicher Empfehlung.
Ja, auf dem Schwarzmarkt bestehen zahlreiche Gefahren und Unsicherheiten beim Erwerb von Cannabis. Im Gegensatz dazu wird Cannabis aus der Apotheke für die medizinische Anwendung ohne Einsatz von schädlichen Chemikalien oder synthetischem THC produziert. Die Herstellung erfolgt gemäß den strengen Richtlinien der GACP (Good Agricultural and Collection Practices), EU-GMP (Good Manufacturing Practice) und GDP (Good Distribution Practice) Zertifizierungen. Diese Qualitätsstandards gewährleisten eine sichere und konsistente medizinische Versorgung von Patient:innen mit Cannabis.
Die Frage, ob Ihre Cannabis-Behandlung von der Versicherung bezahlt wird, hängt von Ihrer individuellen Versicherungspolice ab. Wenn bereits ähnliche Behandlungen abgedeckt sind, besteht die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme. Falls nicht, könnte es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Es lohnt sich jedoch, für eine Kostenübernahme zu kämpfen, da immer mehr Patient:innen Erfolg bei der Durchsetzung dieser Ansprüche verzeichnen.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind noch in Klärung. Wir empfehlen, nicht unter dem Einfluss von Cannabis Auto zu fahren und sind im Dialog mit Regulierungsbehörden, um faire und sichere Richtlinien zu etablieren.
Nein, leider ist der Eigenanbau für Patient:innen verboten. Das ist im Betäubungsmittelgesetz so geregelt. Damit ist der Verein MEDCAN nicht einverstanden. In Zukunft werden wir uns verstärkt dafür einsetzen, dass Patient:innen, deren Kosten für die medizinische Anwendung von Cannabis nicht oder nur teilweise übernommen werden, das Recht auf Eigenanbau erhalten.
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Haftungsausschluss:
Wir sind medizinische Cannabis-Patient:innen, die ihre eigenen Erfahrungen teilen. Wir sind keine medizinischen Fachleute.